Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln alle Rechtsgeschäfte zwischen Geschäfts-
oder Privatkunden (nachfolgend „Kunde“) und der Innorox AG (nachfolgend „Innorox“). Sie gelten für den Verkauf von Cloud-Lizenzen und -Abonnements verschiedener Anbieter als Cloud Solution Provider (CSP), den Verkauf von Hardware sowie die Erbringung von Professional Services. Professional Services werden, sofern nicht anders vereinbart, im Auftragsverhältnis nach Schweizer Recht erbracht und gelten jeweils für die Dauer des Auftrags; eine separate Kündigung ist nicht erforderlich. Managed Services (z. B. Sicherheits- und IT-Management-Dienstleistungen) und Personalverleih werden ausschliesslich über separate Verträge geregelt und fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser AGB. Diese haben Vorrang vor den AGB, soweit sie abweichen oder sie ergänzen. Für nicht geregelte Punkte bleiben die AGB anwendbar.
Die AGB werden durch die Inanspruchnahme von Leistungen der Innorox oder die Annahme eines Angebots, das auf diese AGB verweist, verbindlich akzeptiert. Sie sind auf der Website der Innorox (www.innorox. com) einsehbar. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, sind diese AGB massgeblich. Einkaufsbedingungen des Kunden werden ausgeschlossen. Änderungen dieser AGB können von Innorox jederzeit vorgenommen werden und treten mit Veröffentlichung auf der Website in Kraft.
Preise
Die Preise für Cloud-Lizenzen, -Abonnements, Hardware und Professional Services richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Preise für Cloud-Abonnements können sich nach den Vorgaben der jeweiligen Anbieter, Preise für Hardware nach den Konditionen der Hersteller ändern; der Kunde wird hierüber informiert. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Cloud-Abonnements und Hardware werden teilweise in Fremdwährungen eingekauft. Bei erheblichen Währungsschwankungen behält sich Innorox eine Preisanpassung vor. Angebote sind unverbindlich; Waren werden erst bei Bestellung reserviert oder bestellt. Die Kalkulation basiert auf einer Komplettbestellung und -lieferung. Bei Abweichungen im Bestellvolumen oder besonderen Liefer- und Zahlungsbedingungen kann Innorox das Angebot anpassen.
Über die Plattform „Cloud Kiosk“ können Kunden Cloud-Abonnements verschiedener Anbieter (z. B. Microsoft 365) selbstständig verwalten, erwerben oder kündigen. Käufe über den Cloud Kiosk sind nach Abschluss verbindlich, vorbehaltlich der Rückgabe- oder Kündigungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Eingaben verantwortlich; Innorox haftet nicht für hierdurch verursachte Fehler.
Zahlungsverzug
Ihre Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Innorox ihre Leistungen (Professional Services) sowie den Zugang zu Cloud-Abonnements (z. B. Microsoft 365) einstellen oder sperren. Der Kunde bleibt zur Zahlung der fälligen Entgelte bis zum Vertrags- oder Auftragsende verpflichtet. Für die Wiederaufnahme eingestellter Leistungen wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 50.00 erhoben. Innorox kann Verzugszinsen von 5 % p.a. verlangen. Bei Zahlungsverzug über zwei aufeinanderfolgenden Rechnungsperioden kann Innorox den Vertrag oder Auftrag fristlos kündigen, die Schuld gegenüber Innorox bleibt dabei bestehen. Mahngebühren betragen mindestens CHF 20.00 pro Mahnung. Innorox kann offene Forderungen inklusive Mahngebühren und Verzugszinsen an Dritte zum Inkasso übertragen; die Kosten hierfür (mindestens CHF 60.00) trägt der Kunde.
Sicherheitsleistung
Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann Innorox eine Vorauszahlung oder Sicherheit (z. B. Bankgarantie) in Höhe der Rechnungsbeträge der letzten zwei Monate oder nach billigem Ermessen verlangen. Bei Nichtleistung kann Innorox den Vertrag oder Auftrag fristlos kündigen.
Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag tritt mit der Annahme eines Angebots oder der Inanspruchnahme von Leistungen in Kraft. Professional Services gelten für die Dauer des jeweiligen Auftrags gemäss Auftragsverhältnis nach Schweizer Recht, sofern nicht anders vereinbart, und enden mit Abschluss des Auftrags ohne separate Kündigung. Für Cloud-Lizenzen gelten die Laufzeiten und Kündigungsfristen der jeweiligen Anbieter (z. B. Microsoft CSP-Bedingungen), wie im Vertrag, Angebot oder Cloud Kiosk angegeben. Vertragsdauer und Kündigung von Managed Services werden ausschliesslich in separaten Verträgen geregelt.
Eine fristlose Kündigung durch Innorox oder den Kunden ist möglich, wenn:
– ein Konkurs-, Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren über eine Partei eröffnet wird;
– die Systemumgebung des Kunden mit den Leistungen von Innorox oder Cloud-Abonnements inkompatibel
ist;
– ein Anbieter die Bereitstellung von Cloud-Lizenzen oder -Diensten einstellt;
– der Kunde wesentliche Vertrags- oder AGB-Bestimmungen verletzt.
Die Kündigung erfolgt schriftlich (per Einschreiben oder E-Mail). Nach Vertrags- oder Auftragsende sind vom Kunden genutzte, im Eigentum von Innorox stehende Gegenstände innerhalb von 14 Tagen auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe haftet der Kunde für den Wiederbeschaffungswert
oder höheren Schaden. Bei vorzeitiger Beendigung aus Gründen des Kunden kann Innorox Schadensersatz in Höhe der restlichen Entgelte verlangen.
Verrechnung, Retention, Abtretung
Innorox kann Forderungen mit Gegenforderungen des Kunden verrechnen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht.
Vertragsrechte und -pflichten sind nicht übertragbar oder abtretbar, sofern nicht vereinbart.
Haftung
Innorox erbringt ihre Leistungen mit Sorgfalt, haftet jedoch nicht für:
– Ausfälle, Verzögerungen oder Fehlfunktionen von Cloud-Diensten (z. B. Microsoft 365) oder anderen
Drittdiensten;
– Schäden durch Inkompatibilität der Kundensysteme mit Cloud-Diensten oder Innorox-Leistungen;
– Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle ausserhalb ihres Einflussbereichs (z. B. höhere Gewalt,
Dritteinwirkungen).
Die Haftung von Innorox ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; Haftung für leichte Fahrlässigkeit,
entgangenen Gewinn oder Drittschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Cloud- Dienste liegt die Verantwortung für Verfügbarkeit und Funktionalität beim jeweiligen Anbieter. Kunden ausserhalb der Schweiz tragen die Verantwortung für die Einhaltung lokaler Vorschriften (z. B. DSGVO), sofern nicht anders vereinbart. Haftungsregelungen für Managed Services sind ausschliesslich in separaten
Verträgen festgelegt.
Hardwaregarantie
Für Hardware gelten ausschliesslich die Garantiebedingungen der Hersteller. Innorox übernimmt keine
eigene Garantie oder Haftung für Mängel. Garantieansprüche sind direkt beim Hersteller geltend zu machen.
Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen,
Krieg, Streiks). Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und minimiert die Auswirkungen.
Geistiges Eigentum
Innorox behält alle Rechte an Arbeitsergebnissen aus Professional Services. Der Kunde erhält ein nichtexklusives,
nicht-übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Datenschutz
Innorox verarbeitet Kundendaten gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der DSGVO. Daten werden zur Vertragserfüllung genutzt und können an Cloud-Anbieter oder Hardwarehersteller weitergegeben werden, wie in deren Bedingungen vorgesehen. Innorox trifft angemessene Schutzmassnahmen, garantiert jedoch keine absolute Sicherheit bei Internetübertragungen. Der Kunde kann Auskunft über seine Daten verlangen. Datenschutzbestimmungen für Managed Services sind in separaten Verträgen geregelt.
Support
Support für Innorox-Leistungen richtet sich nach separaten Vereinbarungen oder den Bedingungen des Auftragsverhältnisses für Professional Services. Für Hardware ist der Support primär durch den jeweiligen Anbieter zu gewährleisten. Zusätzlicher Support durch Innorox ist kostenpflichtig und läuft im Auftragsverhältnis oder bedarf einer Vereinbarung.
Geheimhaltung
Beide Parteien wahren die Vertraulichkeit nicht öffentlicher Informationen aus dem Vertragsverhältnis, auch nach dessen Ende. Innorox kann Daten bei rechtlichen Verstössen oder Behördenanfragen offenlegen. Geheimhaltung für Managed Services wird in separaten Verträgen geregelt.
Drittanbieter
Innorox arbeitet mit Drittanbietern (z. B. Cloud-Anbieter, Hardwarehersteller) zusammen. Deren Leistungen
unterliegen deren Verantwortung; Innorox haftet nicht für deren Ausfälle oder Mängel.
Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Es gilt Schweizer Recht. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
bleiben die übrigen gültig und werden durch wirtschaftlich nahestehende Regelungen ersetzt.